AGB B2C

Allgemeine Mietbedingungen

Nachfolgende Allgemeine Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages

§ 1 Vertragsparteien

FeWo Agentur Nordic Escapes ist nicht Eigentümer der angebotenen Ferienwohnungen (nachfolgend Mietobjekte genannt). Nordic Escapes tritt lediglich als Vermittler für den jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes (nachfolgend Vermieter genannt) auf. Nordic Escapes schließt im Namen und für Rechnung des Vermieters einen Mietvertrag mit dem Gast (nachfolgend Mieter genannt) ab, ohne dabei selbst Vertragspartner des Mieters zu werden. Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung dieses Mietvertrags ist Nordic Escapes vom Vermieter bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie die Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend zu machen und/oder abzuwehren.

§ 2 Vertragsabschluss, Mietzweck und -dauer

1. Der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald der Vermieter die Anfrage des Mieters schriftlich bestätigt hat (sogen. Buchungsbestätigung).

2. Das angemietete Ferienobjekt wird nur für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit vermietet. Die maximale Personenanzahl ist im Beherbergungsvertrag festgelegt. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem zweifachen Übernachtungsgrundpreis berechnet. Alternativ behält sich der Vermieter das Recht vor, bei Überbelegung unangemeldete Personen abzuweisen oder den Mietvertrag ggf. außerordentlich fristlos zu kündigen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist dem Mieter untersagt. Bei Verstößen hiergegen ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

3. Haustiere dürfen sich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (Einwilligung) durch Nordic Escapes oder den Vermieter im Mietobjekt aufhalten. Nordic Escapes behält sich in diesem Fall die Geltendmachung eines Aufpreises sowie erhöhter Reinigungskosten ausdrücklich vor. Sofern das Mietobjekt mit einem Internetanschluss / WLAN ausgestattet ist, übernehmen der Vermieter und Nordic Escapes keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit des Internetanschluss / WLANs oder aus der Nutzung herrührende Schäden, insbesondere bei einem Virenbefall. Jede missbräuchliche Verwendung des Internetanschlusses / WLANs, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt. Der Mieter stellt den Vermieter und Nordic Escapes von sämtlichen aus einer missbräuchlichen Nutzung des Internetanschlusses / WLANs folgenden Forderungen Dritter frei.

§ 3 Bezahlung

1. Vorbehaltlich vorrangiger Bestimmungen in der Buchungsbestätigung ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 4 Tagen Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Miete auf das benannte Konto des jeweiligen Eigentümers zu leisten. Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ist die Zahlung des Restbetrages fällig. Bei kurzfristigen Buchungen können die Zahlungsbedingungen ggf. abweichen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter – ggf. vertreten durch Nordic Escapes – vom Vertrag zurücktreten bzw. diese kündigen. In diesem Fall ist der Vermieter bzw. Nordic Escapes zur Neuvermietung des Mietobjektes berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Dem Vermieter steht in diesem Fall die in § 4 Nr. 1 genannte Pauschale zu, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes erlangt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die geleisteten Anzahlung einzubehalten und den ggf. offenen Restbetrag in Rechnung zu stellen.

2. Nur im Falle einer vollständig geleisteten Zahlung besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes, anderenfalls ist der Vermieter bzw. FeWo NORD berechtigt, die Schlüsselübergabe zu verwehren.

3. Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland (sowohl von ausländischen als auch von deutschen Banken) sind vom Mieter zu tragen.

§ 4 Stornierung und Kündigung des Mieters

1. Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Dabei wird ggf. eine einmalige Stornierungsgebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Nordic Escapes empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Im Fall der Stornierung ist der Mieter zur Zahlung einer Stornierungsgebühr verpflichtet. Diese beträgt:

  • Bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
  • 30 oder weniger Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtpreises

2. Der Mietvertrag ist nach Bezug des Mietobjektes für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Erfolgt ohne das Vorliegen eines wichtigen Grunds eine vorzeitige Abreise durch den Mieter, werden 100% des Gesamtbetrages berechnet. Ein wichtiger Grund besteht vor allem darin, wenn ein Mietobjekt aus nicht vorhersehbaren Gründen unbewohnbar wird.

§ 5 Anreise- und Abreisebestimmungen

1. Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag frühestens ab 15 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, sollte das Mietobjekt aus Gründen, die der Vermieter und/oder Nordic Escapes nicht zu vertreten haben, nicht zur angegebenen Zeit bereit stehen.

2. Die Abreise hat bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen und sämtliche Schlüssel sind nach dem Check Out wieder in den Schlüsselkasten unterzubringen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Müll (einschließlich Flaschen und Papier) ist in den vorgesehenen Behältern (Mülltrennung/ Mülltonnen) zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte ein Kaminofen o.ä. vorhanden sein, ist auch dieser zu entleeren. Missachtet der Mieter diese Vorgaben, kann der Vermieter gesondert eine gründliche Objektreinigung berechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung und damit dem Zeitaufwand für das Reinigungspersonal.

§ 6 Pflichten und Haftung des Mieters

1. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber dem Vermieter bzw.Nordic Escapes anzuzeigen. Die Vollständigkeit des Inventars ist unmittelbar nach Bezug durch den Mieter zu prüfen. Inventar darf nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise kontrolliert.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Werden keine Beanstandungen mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Ferienobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden hat.

Für vom Mieter verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet er uneingeschränkt. Ebenso für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden. Der Mieter übernimmt auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen (Mitreisende) entstehen.

Der Vermieter ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

2. Bei Sturm und Starkregen sind die Fenster stets geschlossen zu halten.

3. Die Haustür des Mietobjekts ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.

4. Sollten bei Abreise Schlüssel des Objekts fehlen oder beschädigt sein, sind diese vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen.

5. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen (einschließlich einer eventuell nötigen Renovierung) an den Gast ohne Abzug weiter zu berechnen.

6. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Mietobjekt bzw. die außerordentliche fristlose Kündigung nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.

7. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

8. Von Feiern und Partys ist abzusehen.

§ 7 Haftung des Vermieters und Nordic Escapes

1. Der Vermieter und Nordic Escapes haften für Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung des Vermieters und/oder von Nordic Escapes auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters und/oder von Nordic Escapes ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter, nicht Nordic Escapes.

§ 8 Bereitstellung von Internet

1. Der Vermieter unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Mietobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internets ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.

4. Der Mieter stellt den Vermieter und FeWo NORD von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter und Nordic Escapes auf diesen Umstand hin.

§ 9 sonstige Bestimmungen

1. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas/Öl sind im Mietpreis enthalten.

2. Die ortsübliche Kurtaxe wird von der jeweils zuständigen Kurverwaltung erhoben und richtet sich nach der jeweiligen Kurabgabesatzung. Nordic Escapes ist verpflichtet, die Kurtaxe vom Mieter einzuziehen. Die Kurtaxegebühren richten sich nach der gültigen Kurabgabesatzung am Tag der Buchung. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Mieter verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen.

3. Diese ABGs und der Mietvertrag unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Maßgeblich sind jeweils die im Mietvertrag angegebenen Preise. Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetpräsenz und in Druckzeugnissen abweichen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass die AGBs oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort des Mietobjektes.

 

AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher geschlechtsneutrale Sprachformen verzichtet und die geschlechtsneutrale Verwendung der maskulinen Form eingesetzt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die Nordic Escapes mit der Vermittlung und Betreuung des Wohnraumes & etwaige dazugehöriger Außenflächen, wie Balkon oder Garage etc. zur kurzfristigen Vermietung des Wohnraumes beauftragt.

1.Vertragsgrundlage und Geltungsbereich

  • Vertragsgrundlage für die von Nordic Escapes und vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich:
    1. diese AGB in der jeweils gültigen Fassung

    2. und der Vermittlungs- und Betreuungsvertrag (Auftragsformular), der zwischen Nordic Escapes und dem Kunden abgeschlossen wurde.

  • Mit schriftlicher Unterzeichnung des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages (Auftragsformular) durch den Kunden und Nordic Escapes gelten die AGB als maßgeblicher Vertragsbestandteil.
  • Die AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  • Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen, im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch Nordic Escapes.
  • Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Plattformgebühren sind nicht in der Servicegebühr von Nordic Escapes enthalten.

2. Leistungen von Nordic Escapes

  • Die Vermittlungs- und Betreuungshandlungen von Nordic Escapes werden im Vermittlungs- und Betreuungsvertrag (Auftragsformular) festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet.
  • Nordic Escapes verfügt über eine ausreichende touristische Expertise, Sach- und Personalinfrastruktur, um den Auftrag ausüben zu können. Nordic Escapes handelt als Vermittler zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Gast und dem Vermieter. Nordic Escapes erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden. Nordic Escapes handelt in fremdem Namen und fremder Rechnung.
  • Nordic Escapes bietet kein 24h Service an. Nordic Escapes Bürozeiten sind Montag-Freitag: 09:00 – 14:00 Uhr.
  • Falls es Nordic Escapes zur Vertragserfüllung nötig erscheint, wird Nordic Escapes das Recht eingeräumt, insbesondere Reinigungs- und Reparaturtätigkeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Dies erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit dem Kunden. Sollte jedoch Gefahr im Verzug sein, so handelt Nordic Escapes nach bestem Wissen und Gewissen, entsprechend der Dringlichkeit in der jeweiligen Situation, so rasch wie möglich und ist berechtigt Dritte zu beauftragen, ohne zwingend Rücksprache mit dem Kunden halten zu müssen. Die Kosten dafür obliegen allein dem Kunden.
  • Um die Reinigung und Wäsche muss sich der Kunde selbst kümmern, gerne geben wir hier unsere Partner an den Kunden weiter.

3. Pflichten und Rechte des Kunden

  • Der Kunde garantiert, bei Vertragsanbahnung sowie Vertragsabschluss sämtliche Informationen wahrheitsgetreu angegeben zu haben.
  • Schließt eine natürliche Person die Leistungen von Nordic Escapes im Namen einer juristischen Person (Gesellschaft, Verein, o.ä.) ab, gewährleistet diese, zur Vertretung befugt zu sein.
  • Der Kunde garantiert mit Vertragsabschluss, dass Nordic Escapes befugt ist, das Wohnobjekt zu den vereinbarten Konditionen zu vermieten. Der Kunde übernimmt gegenüber Dritten und Behörden jegliche Haftung für Ansprüche, welche aufgrund einer fehlenden Befugnis entstehen.
  • Nordic Escapes trifft keine Verpflichtung, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen auf allfällige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten zu überprüfen.
  • Es ist Sache des Kunden, den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, welche die ordnungsgemäße Ausführung der Vermittlung oder Betreuung beeinträchtigen können. Dazu gehören beispielsweise Sanierungsarbeiten am Haus oder andere Umstände wie z.B. Mängel im Wohnraum, die eine adäquate Unterbringung von Gästen unmöglich machen. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, diesbezüglich auf dem neuesten Stand zu bleiben und Nordic Escapes über entsprechende Umstände unverzüglich zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, so trägt der Kunde die Kosten für dadurch entstandenen Stornierungen.
  • Die Versicherung des Wohnobjekts obliegt ausschließlich dem Kunden.
  • Nordic Escapes ist lediglich Vermittler und Betreuer des Wohnobjekts für den Kunden. Der Mietvertrag entsteht zwischen dem Kunden und den Gästen. Allfällige Schadenersatzansprüche (bspw. aufgrund von Schäden am/im Wohnraum, die durch Gäste verursacht werden) entstehen ausschließlich gegenüber den Gästen. Nordic Escapes übernimmt ausdrücklich keine Haftung für das Handeln der Gäste.
  • Der Kunde ist selbst verantwortlich, die jeweiligen öffentlich-rechtlichen und insbesondere steuerlichen Abgaben abzuführen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Abführung der Ortstaxe im regulären Gästebetrieb. Kunden mit Liegenschaften in Wien sind ausdrücklich selbst für die Abführung der Ortstaxe verantwortlich. Ebenfalls ist der Kunde für die Einhaltung etwaiger gewerberechtlicher Vorschriften verantwortlich.
  • Der Kunde ist für die Sicherheit und laufende Instandhaltung des Wohnobjekts verantwortlich und verpflichtet sich, erforderliche Verschleißteile/Leuchtmittel, durch normale Abnutzung defekt gewordene Gerätschaften (z.B. Staubsauger, Mikrowelle etc.) und Inventar (wie z.B. Küchenutensilien, Duschkopf, Rollos, defekte Fenster etc.) selbst zur Verfügung zu stellen, zu ersetzen oder zu reparieren. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, laufend die für die Instandhaltung des Wohnobjektes notwendigen Reparaturen, Maler- und Wartungsarbeiten selbstständig durchzuführen – wie z.B. die regelmäßige Thermenwartung oder die regelmäßige Überprüfung der Abflussrohre, um Verstopfungen vorzubeugen, sowie die Kontrolle von Steckdosen, elektrischen Anlagen etc. – und Nordic Escapes zeitnah darüber zu informieren, damit die Arbeitstermine mit den Gäste-Buchungen abgestimmt werden können.
  • Beide Vertragspartner sind verpflichtet, die Durchführung des Vermittlungs- und Betreuungsauftrags (Auftragsformular) in inhaltlicher und termingerechter Form zu fördern. Im Falle einer Gastbeschwerde ist der Kunde verpflichtet, mit Nordic Escapes zu kooperieren, um etwaige Probleme so zeitnah wie möglich zu beheben.
  • Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen und stellt Abfallbehälter in der richtigen Größe zur Verfügung, welche für eine hohe touristische Auslastung ausreichend sind. Der Kunde ist ebenso dafür verantwortlich, etwaige Abholfristen selbst zu koordinieren, damit die Gäste nicht negativ beeinflusst werden. Für die Entsorgung von Sperrmüll und gefährlicher Güter ist der Kunde selbst verantwortlich.

4. Eigennutzung der Wohnung

  • Sofern das Wohnobjekt von Gästen nicht bewohnt wird, kann der Kunde jederzeit das Wohnobjekt selbst nutzen. Während der Eigennutzung zahlt der Kunde zusätzlich zu der Reinigungsgebühr und den Wäschekosten jedenfalls auch allfällige gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, Taxen und Abgaben, wie z.B. die Ortstaxe und etwaige seitens der Behörden und/oder der Gemeinde vorgeschriebene Tourismusabgaben.
  • Bei Stornierungen offener Buchungen seitens der Kunden, zur Eigennutzung des Wohnobjekts, behält sich Nordic Escapes vor, daraus resultierende Ansprüche wie Reputationsschaden und entgangene Gewinne geltend zu machen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Nordic Escapes die jeweilige geplante Eigennutzung möglichst zeitnah bekannt zu geben, um eine Kalenderaktualisierung der Internetplattformen zu ermöglichen und Doppelbuchungen zu vermeiden.

5. Auszahlung und Abrechnung

  • Die Abrechnung findet monatlich im Nachhinein statt. Die Auszahlung findet bis zum 25. des jeweiligen Folgemonats statt.
  • Die Zahlung erfolgt über die jeweiligen Internetplattformen. Der Gast bezahlt Nächtigungspreis + Reinigung & Wäscheservice + Ortstaxe und diese wird auf das Konto von Nordic Escapes überwiesen.
  • Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KschG, so sind im Falle eines Zahlungsverzuges zusätzlich zur offenen Forderung Verzugszinsen iHv 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KschG, gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von 4% pro Jahr.
  • Nordic Escapes behält sich im Falle der Nichtbezahlung offener und fälliger Forderungen vor, die erhaltenen Schlüsselsets mit einem Zurückbehaltungsrecht zu belegen.

6. Kündigung

  • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten von beiden Vertragspartnern schriftlich aufgelöst werden.
  • Bei Beendigung des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages bleiben Ansprüche für bereits geleistete Arbeiten, noch offene Buchungen und Schadenersatzansprüche aufrecht. Einmalige Zahlungen lt. Auftragsformular sind unabhängig von der Vertragsdauer nicht refundierbar. Im Falle einer Kündigung trotz offener Buchungen von Gästen, behält sich Nordic Escapes das Recht auf Schadenersatz ausdrücklich vor. Zum Schadenersatz gehört neben dem entgangenen Gewinn auch ein allfälliger Reputationsschaden von Nordic Escapes.

7. Haftung

  • Einzig der Kunde ist verantwortlich für das Wohnobjekt, insbesondere dessen Zustand, Qualität, Eignung, Sicherheit und die Gesetzmäßigkeit der Vermietung an die Gäste.
  • Für jegliche Ansprüche von Gästen aufgrund von Stornierungen durch den Kunden ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde übernimmt in diesem Fall auch allfällige gegen Nordic Escapes geltend gemachte Ansprüche.
  • Nordic Escapes haftet nicht für Schäden, welche Gäste während ihres Aufenthalts oder Dritte während der Ausübung ihre Arbeit verursachen.
  • Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Nordic Escapes nicht.
  • Ist der Kunde ein Konsument, wird die Haftung von Nordic Escapes für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
  • Ist der Kunde ein Unternehmer, wird die Haftung von Nordic Escapes für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden, sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
  • Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von Nordic Escapes gehaftet.

8. Änderungen

  • Nordic Escapes ist berechtigt, Bestimmungen dieser Vereinbarung, die keine Hauptleistungspflichten darstellen und das Vertragsgefüge nicht insgesamt umgestalten, mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird dem Kunden unter Zusendung der neuen Bestimmungen schriftlich bekannt gegeben. Wenn ein Kunde der Geltung der geänderten Bestimmungen innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Bekanntgabe nicht widersprochen hat, gelten die geänderten Bestimmungen als angenommen. Nordic Escapes verpflichtet sich, die Kunden mit Zusendung der geänderten Bestimmungen ausdrücklich auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist hinzuweisen. Nordic Escapes ist berechtigt, jederzeit und ohne Ankündigung die Bestimmungen aus regulatorischen und/oder gesetzlichen Gründen zu ändern. Nordic Escapes wird den Kunden auch in diesem Fall über die vorgenommenen Änderungen informieren.

9. Schriftform

  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

10. Datenschutz

  • Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde den Datenschutzbestimmungen von Nordic Escapes, abrufbar auf Website zu.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nordic Escapes das Wohnobjekt auf Internetplattformen inseriert und dass zu diesem Zwecke Fotos des Apartments bzw. des Hauses im Internet veröffentlicht werden. Nordic Escapes darf die Fotos ebenso für Werbezwecke, sowohl online als auch offline, zeitlich unbegrenzt verwenden.
  • Nordic Escapes erbringt die Leistungen mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung. Mit Abschluss des Vermittlungs- und Betreuungsvertrages erteilt der Kunde Nordic Escapes seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

11. Gerichtsstand

  • Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Nordic Escapes für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

12. Anwendbares Recht

  • Anwendbar ist ausschließlich österreichisches materielles Recht.
  • Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vermittlungs- und Betreuungsauftrags (Auftragsformular) Auftrags unwirksam sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.